Aktuelles

Beschwerdemöglichkeit

Wir haben unser Schutzkonzept überarbeitet. Dazu gehört auch eine Beschwerdemöglichkeit für alle, die unsere Beratungs-, Präventions- und Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen.
 
Auf unserer Webseite wurde oben rechts im Menü ein neuer Bereich dafür hinzugefügt.
 
Wir möchten, dass alle sich bei und durch uns gut aufgehoben, wertgeschätzt und beraten fühlen. Eine Beschwerde und/oder Kritik ist für uns eine wichtige Möglichkeit, unsere Arbeit zu verbessern und eine bestmögliche Versorgung in der Beratungsstelle zu gestalten und zu gewährleisten. Dafür sind wir auch auf kritische Rückmeldungen angewiesen, für die wir uns bedanken möchten.
Zartbitter Team mit Nikolausmützen

Ein kleiner Gruß zum Jahresende

Liebe*r Leser*in,

auch in diesem Jahr gibt es weltweit wieder viele unerträgliche Nachrichten. Es ist schwer, diesen immer zu folgen. Es ist verständlich, wenn man sich damit nicht dauernd beschäftigen möchte und sich auch mal eine Auszeit davon nimmt. Auch bei uns in der Beratungsstelle erfahren wir täglich, was Menschen erleben mussten und womit sie zu kämpfen haben.

Umso wichtiger ist es, dass wir uns einmischen, verhalten, helfen und nicht die Augen verschließen.

Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für die Unterstützung unserer Arbeit und dass Sie dazu beitragen, dass es Hilfesuchenden besser geht.

Wir wünschen Ihnen eine friedliche Weihnachtszeit und Zeit für schöne Dinge. Bleiben Sie gesund und kommen Sie trotz aller Krisen zuversichtlich in das neue Jahr.

Ihr Zartbitter-Team

Astrid-Maria Kreyerhoff, Florian Jung, Kirsten Hansen, Christine Gelbhardt, Martin Helmer, Nicole Feldmann, Esther Lüer, Malte Jacobi, Helena Riering, Elisa Efker, Pia Hüwel

Weiterbildung Ben und Stella wissen Bescheid ist ausgebucht.

Wir sind überwältigt von dem großen Interesse an der Qualifizierung zum Präventions- und Bildungsprogramm "Was tun gegen sexuellen Missbrauch? Ben und Stella wissen Bescheid!"

Alle Plätze sind belegt!

Melden Sie sich für unseren Newsletter an. Darüber informieren wir rechtzeitig über den nächsten Durchgang.

Die nächste Qualifizierung wird voraussichtlich 2025 angeboten.

Zartbitter unterzeichnet Offenen Brief zur Zukunft der Forschung zu sexualisierter Gewalt (in pädagogischen Kontexten)

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert fundiertes Grundlagenwissen. Mit der BMBF-Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ wurden in den vergangenen zwölf Jahren erste Grundlagen für die Entwicklung einer Forschungslandschaft gelegt. Das in dieser Breite noch junge Forschungsfeld kann jedoch gerade in Deutschland keineswegs als etabliert gelten. Weiterhin besteht erheblicher Forschungsbedarf, dessen Bearbeitung eine darauf gerichtete Förderstruktur voraussetzt. Das BMBF als Mitglied im Nationalen Rat ist daher aufgefordert, diese weiterhin sicherzustellen.

Darum fordern die Unterzeichnenden alle Verantwortlichen auf, ihren Beitrag zu leisten, die Forschungsförderung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dauerhaft und nachhaltig abzusichern!

Im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat sich ein breites gesellschaftliches Bündnis unter Mitwirkung mehrerer Bundesministerien verpflichtet, dauerhafte Verbesserungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Das BMBF hat hier mit dem nun auslaufenden Förderschwerpunkt „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ in den vergangenen zwölf Jahren einen wichtigen Beitrag geleistet. Ziel war es, insbesondere die Bedingungen und Strukturen, die sexualisierte Gewalt begünstigen, sowie die Voraussetzungen für den Schutz in pädagogischen Einrichtungen besser zu verstehen, um wissenschaftlich fundierte Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickeln zu können.

Die bestehende Wissensbasis reicht jedoch noch nicht aus, um durchgängig im institutionellen Gefüge des Aufwachsens in unserer Gesellschaft wissenschaftsbasierte und evaluierte Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu etablieren. Zugleich wird das Forschungsfeld in der etablierten Forschungsförderung an den Rand gedrängt und kann sich im Wissenschaftsbetrieb nicht selbst reproduzieren.

Trotz knapper Haushaltsmittel ist das BMBF als Mitglied im Nationalen Rat daher weiter zur Forschungsförderung aufgefordert, um seinen Beitrag zu leisten, eine nachhaltige Forschung und Entwicklung zu sichern.

Vor 2010 fanden Forschung und professionelles Engagement gegen sexualisierte Gewalt unter prekären Bedingungen statt und waren getragen vom zivilgesellschaftlichen Engagement Einzelner, insbesondere Frauen und Betroffener. Sie trafen auf eine breite Abwehr in der Hochschullandschaft und in etablierten Forschungsinstituten. Durch die bisherige BMBF-Förderung ist es gelungen, eine Basis für Forschungsinfrastruktur zu schaffen, die begonnen hat ein breites Spektrum an Fragestellungen zu unterschiedlichen Zielgruppen, Praxisfeldern und Tatkontexten zu erforschen. Mit Einzel- und Verbundprojekten, Juniorprofessuren, Metavorhaben und Nachwuchsforschungsgruppen hat der Forschungsschwerpunkt den Wissenschafts- und Fachdiskurs über sexualisierte Gewalt in Deutschland fundiert.

Zudem hat der Forschungsschwerpunkt im Rahmen der Entwicklungsforschung Materialien zu Schutzkonzepten, Präventionsmaßnahmen, Fortbildungen, Schulungs- und Bildungskonzepten, digitalen Angeboten und innovativen Tools für Praxisorganisationen und Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Für den disziplinübergreifenden Wissenschaftsschwerpunkt sexualisierte Gewalt wurden erstmals forschungsethische Standards sowie Standards für partizipative Forschungsprojekte und die curriculare Einbindung des Themas in die Hochschulausbildung veröffentlicht.

Auch wenn die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt gesamtgesellschaftlich an Schubkraft gewonnen hat, darf diese in den vergangenen zwölf Jahren vollzogene Entwicklung nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich weiterhin um ein Forschungsfeld im Aufbau handelt und dieses noch nicht systematisch auf allen Ebenen mit der Forschung und Entwicklung zum institutionellen Gefüge des Aufwachsens verflochten ist. In Anlehnung an den Wissenschaftsrat kann ein Forschungsfeld als etabliert gelten, wenn es sowohl über eine verankerte Grundlagenforschung als auch darauf aufbauende Transferforschung verfügt, wenn das Feld in Ausbildung und Hochschullehre etabliert ist sowie an ausgewählten Hochschulen und Forschungsinstituten Infrastrukturleistungen (z.B. Datenbanken für Metaanalysen und weiterführende Forschung und Entwicklung) vorhanden sind. Davon sind Forschung und Entwicklung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch weit entfernt. Die große Mehrzahl der vom BMBF geförderten Vorhaben waren kleine oder kleinste Forschungsprojekte, dieneue Perspektiven oder Ansätz e entwickeln und erproben konnten. Jedoch war es nur in geringem Umfang möglich, in Evaluation, Roll-Out und Weiterentwicklung zu investieren. Ohne eine Fortführung der öffentlichen Förderung wird das Forschungsfeld daher weiterhin als kleiner, in sich begrenzter Sonderbereich bzw. als Nischenthema angesehen.

Zudem gibt es eine Reihe sehr bedeutsamer, bislang aber kaum bearbeiteter Forschungsthemen. Aus unserer Sicht wären folgende sechs Forschungsthemen im nächsten Schritt von prioritärer Bedeutung im Feld:

  1. Bedingungen für die Wirksamkeit, Folgen und Nachhaltigkeit von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im institutionellen Gefüge des Aufwachsens: Institutionelle Schutzkonzepte stellen in Deutschland einen zentralen Ansatz für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es fehlen aber belastbare Erkenntnisse dazu, unter welchen Bedingungen sie sexualisierte Gewalt tatsächlich zurückdrängen können.
  2. Wege zu Hilfe und Zugänge zum Recht auf gewaltfreies Aufwachsen: Verbesserungen professioneller Angebote kommen nicht automatisch bei Betroffenen an. Die letzte größere Studie bspw. dazu, wie viele Stellen Betroffene kontaktieren müssen und welche Wartezeiten sie erdulden müssen, liegt bereits mehr als 20 Jahre zurück!
  3. Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt im Alltag von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche leben in hochgradig digitalisierten Welten. Institutionelle Schutzkonzepte zeigen sich mit dieser Situation in der Fläche bislang überfordert. Deshalb sind hier erhebliche Anstrengungen erforderlich, um aus vorhandenen Ideen belegbar wirksame Konzepte zu machen und diese ohne Qualitätsverlust in die Fläche zu bringen.
  4. Trauma, Gedächtnis und Recht: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt beinhaltet Schutz durch strafrechtliche Verfolgung von Erwachsenen, die sexualisierte Gewalt ausüben. Allerdings sind die Verurteilungsquoten in Deutschland gering und es bestehen eklatante Widersprüche in der Bewertung von Zusammenhängen zwischen Trauma und Gedächtnis. Klärung und wissenschaftlich fundierte Lösungsvorschläge sind daher dringend erforderlich.
  5. Forschung für und zu überforderten Institutionen und Infrastrukturen: In der Klemme zwischen Fachkraftmangel, Pandemiefolgen und wachsenden Erwartungen an Institutionen gilt es wissenschaftlich auszuloten, wie der Schutz vor sexualisierter Gewalt ohne Qualitätsverluste mit anderen Präventionsthemen und Anforderungen gut verknüpft werden kann.
  6. Citizen Science und Partizipative Forschung von und mit Betroffenen: Seit Jahren wird die Stärkung der partizipativen Forschung gefordert. Es wurde ebenfalls ein Positionspapier zur partizipativen Forschung bereits am Ende der ersten Förderphase entwickelt. Dennoch ist die methodologische und organisationale Absicherung bisher nur begrenzt geschehen. Die Anerkennung der Betroffenen durch die Forschung erfordert geradezu partizipative Forschungszugänge.
    Dieser umfassende Forschungsbedarf macht deutlich: Forschung zu sexualisierter Gewalt kann nach dem Ende der dritten Förderphase der BMBF-Förderlinie nicht als abgeschlossen gelten. Vielmehr erfordert ein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt weitere Forschungsförderung, die evidenzbasierte, qualitativ-reflexive und machtsensible Zugänge umfasst und zusammenführt. So entwickelt Forschung Wissen weiter, das gut begründete Entscheidungen und den Einsatz wirkungsvoller Schutzmaßnahmen in der Praxis ermöglicht. Den Schwerpunkt der dritten Förderphase auf Transfer unterstützen wir. Wie im Bereich der allgemeinen Bildungsförderung (z.B. WIFF, Transferagenturen) sind hier jedoch auch ein längeres Engagement des BMBF sowie Investitionen in die Grundlagenforschung und in den Aufbau von Infrastrukturleistungen von besonderer Bedeutung.

Die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt braucht ein weiteres starkes Engagement aller gesellschaftlichen Kräfte, Praxisakteure und politisch Verantwortlichen. Der Beitrag von Wissenschaft und Forschung ist hierbei für ein sicheres Aufwachsen und den Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar. Dafür braucht es ein weiteres starkes Engagement des zuständigen Ministeriums, um einen eigenen Forschungsschwerpunkt, dessen Absicherung sowie flexible Finanzierungsmodelle für  beteiligungsorientierte Projekte und partizipative Formate zu ermöglichen.

Verfasser*innen
Prof. Dr. Anja Henningsen, Fachhochschule Kiel
Prof. Dr. Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen
(SoFFI)
Prof. Dr. Heinz Kindler, Deutsches Jugendinstitut München (DJI)
Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Stiftung Universität Hildesheim
Prof. Dr. Elisabeth Tuider, Universität Kassel
Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Mechthild Wolff, Hochschule Landshut


Erstunterzeichnende
Prof. Dr. med. Marc Allroggen, Universitätsklinikum Ulm
Stefanie Amann, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt/Main
Prof. Dr. Karin Böllert, Universität Münster
Prof. Dr. Mart Busche, Alice Salomon Hochschule Berlin
Dr. Peter Caspari, Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP)
Dr. Bernd Christmann, Universität Münster
Prof. Dr. Heiner Fangerau, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Universitätsklinikum Ulm
Prof. Dr. Jutta Hartmann, Alice Salomon Hochschule Berlin
Bernard Könnecke, Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.
Astrid-Maria Kreyerhoff, Zartbitter Münster e.V.
Dr. Thomas Meysen, SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies
Dr. Jeannine Ohlert, Deutsche Sporthochschule Köln
Prof. Dr. Simone Pfeffer, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Prof. Dr. Simone Pülschen, Europa-Universität Flensburg
Prof. Dr. Thomas Viola Rieske, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Prof. Dr. Bettina Rulofs, Deutsche Sporthochschule Köln
Dr. Tanja Rusack, Stiftung Universität Hildesheim
Dr. Alina Schäfer-Pels, Universitätsklinikum Ulm
Lydia Schönecker, SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies
Prof. Dr. Christina Storck, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Dr. Florian Straus, Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP)
Malte Täubrich, Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V.
Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß, Hochschule Merseburg
Prof. Dr. Martin Wazlawik, Hochschule Hannover

 

Der Offene Brief wird in regelmäßigen Abständen um weitere Mitzeichnungen auf dieser Webseite aktualisiert. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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