Schutzkonzepte

3 Menschen halöten sich an den Deckengriffen eines Busses fest

Schutzkonzepte

Machen Sie Ihre Einrichtung zu einem sicheren Ort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Schutzkonzept für Ihre Einrichtung. Sprechen Sie uns gerne an.

Bezüglich Schutzkonzeptentwicklung sind wir bis Ende 2023 ausgebucht. Neue Anfragen nehmen wir gerne ab dem 7.8.23 entgegen.


Was ist ein Schutzkonzept?

Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, dass sich Institutionen und Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten, zu einem sicheren Ort entwickeln. Dies ist eine große Herausforderung und gleichzeitig eine Aufgabe, die von elementarer Bedeutung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt ist. Ein vorhandenes und im Alltag gelebtes Schutzkonzept stellt ein Qualitätsmerkmal einer Institution dar.

Welche Bausteine benötigt ein Schutzkonzept?

 

Wie gelingt ein erfolgreiches Schutzkonzept?

 

Hier stellen wir Ihnen die einzelnen Bausteine eines Schutzkonzeptes kurz vor:

Die Gefährdungsanalyse ist der erste Schritt bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes. Hierbei wird in einem gemeinsamen Dialog mit allen Mitarbeitenden Ihrer Einrichtung darüber gesprochen, an welcher Stelle ein mögliches Gefährdungspotential besteht und an welcher Stellen sich sowohl die Mitarbeitenden als auch die Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen mehr Handlungssicherheit wünschen. Durch Gespräche über mögliche Gefährdungen werden solche erkannt und im Dialog gemeinsam analysiert. Dadurch besteht im Anschluss die Möglichkeit, Verhaltensmuster nachhaltig zu verändern.

Personen, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zusammen arbeiten, tragen eine hohe Verantwortung, da sie für das Wohl und die Unversehrtheit dieser zuständig sind. Die Kinderrechte geben hierbei einen rechtlichen Rahmen vor, wie diese Verantwortung in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden sollte und was diese beinhaltet.

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene haben nicht nur das Recht, sich zu beschweren, sondern auch das Recht, alltägliche Situationen mit zu gestalten. Dies ist nur dann möglich, wenn die Mitarbeitenden deren Anliegen und Beschwerden ernst nehmen und darin eine Möglichkeit der Umgestaltung sehen. Grundsätzlich muss eine Basis für „eine Kultur der Partizipation und gegenseitiger Achtung“ (Rau, Liebhardt 2018) sowie Fehlerfreundlichkeit in der Institution geschaffen werden. Diese Kultur bezieht sich nicht nur auf die Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, sondern auch auf die Mitarbeitenden. Dies hat besonderen Einfluss auf die Erstellung und Gestaltung eines Schutzkonzeptes und sollte daher auf Leitungsebene mitbedacht werden.

Mit den Kinderrechten und dem Baustein Partizipation geht grundsätzlich auch das Thema Beschwerdemöglichkeit einher. Sowohl die Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen als auch die Mitarbeitenden Ihrer Einrichtung sollten ein Recht auf eine Beschwerdemöglichkeit haben. Ein möglichst niedrigschwelliges Verfahren ist hier von enormer Bedeutung. Das bedeutet, dass Ansprechpersonen innerhalb der Institution zuständig sein müssen, aber besonders auch externe Ansprechpersonen klar benannt und jedem zugänglich gemacht werden. Auch muss das Beschwerdesystem dahingehend geprüft werden, ob es für jegliche Art von Beschwerde konzipiert wurde und zugänglich ist. Zudem muss der Beschwerdevorgang transparent und systematisch sein. Hierunter fallen die Planung, Durchführung, Dokumentation und Kontrolle von Maßnahmen zur Bearbeitung von Beschwerden.

Mit Hilfe von Verhaltensleitlinien erhalten die Mitarbeitenden, Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene Ihrer Institution eine grundsätzliche Orientierung der generellen Verhaltensvorgaben der Einrichtung. Dabei orientieren sie sich an den Werten und Grundsätzen ihrer Institution und stellen folglich eine verbindliche Vorgabe für bestimmte Handlungen des ausgerichteten Verhaltens dar. Somit kann die Verhaltensleitlinie als wesentliche Bedingung Ihrer Einrichtung als eine Art Grundgesetz fungieren. Es ist bedeutsam und notwendig, dass wiederkehrend hinterfragt wird, ob die Konzeption dieser Leitlinien im Alltag bei den Mitarbeitenden und den Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen präsent ist und ob diese auch gelebt wird. Die Verhaltensleitlinien sind in der Institution fest zu verankern.

Dieser Baustein setzt sich mit Handlungsempfehlungen auseinander, an denen sich Ihre Einrichtung oder Institution orientieren kann. Klare Handlungsanweisungen für Ihre Einrichtung festzulegen und transparent zu machen, ist nicht nur zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlene wichtig, sondern auch für die Handlungssicherheit der Mitarbeiter*innen Ihrer Einrichtung. Handlungspläne zum Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen anschließenden Rehabilitationsleitlinien sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes.

Mit Hilfe von Organigrammen, Handbüchern oder Handlungsleitlinien können Sie sich über die formellen Strukturen einer Einrichtung oder einer Institution informieren. Mit diesen gehen auch formelle Regelungen und Verhaltensweisen einher. Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten müssen sowohl den Kindern und Jugendlichen gegenüber als auch auf Mitarbeiter*innen-Ebene transparent gehandhabt werden. Ein transparenter Umgang mit Verantwortungsbereichen, Kompetenzen und Grenzen sollte intern und extern geschaffen werden.

Die Personalverantwortung umfasst viele verschiedene Inhalte, die im Einzelnen bearbeitet werden. Darunter fallen beispielsweise die Personalauswahl bzw. das Bewerbungsverfahren: Bei der Personalauswahl handelt es sich um eine der schwierigsten Leitungsaufgaben. Verschiedene Herausforderungen treffen aufeinander, die durch eine Konzeption bzw. ein standardisiertes Bewerbungsverfahren strukturiert werden können. In dieser Konzeption können auch die Arbeitsverträge, Polizeilichen Führungszeugnisse sowie Selbstverpflichtungserklärungen dazu beitragen, die präventiv wirkenden Strukturen auszubauen. Auch die Förderung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sind Grundelemente der Personalentwicklung, wodurch eine ausreichende Qualifizierung sichergestellt werden kann.

Fortbildungen bieten die Möglichkeit der Wissensvermittlung und Sensibilisierung für das Thema Sexualisierte Gewalt sowohl für Mitarbeitende als auch die altersgerechte Thematisierung für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene. Es ist wichtig und berechtigt, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu einer Fortbildung zu diesem Thema ermöglicht bekommen. So können Kinder und Jugendliche in ihrem Verhalten bestärkt werden und ihr Blick sensibilisiert werden. Ebenso wichtig ist, dass Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ebenfalls über die Thematik informiert sind. Die Schutzverantwortung liegt in keinem Fall bei den Kindern und Jugendlichen, sondern bei den Erwachsenen. Sie sind diejenigen, die mögliche Anzeichen und Veränderungen an Kindern und Jugendlichen wahrnehmen können und gegebenenfalls eingreifen müssen.

Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen steht das Recht auf eine alters- und entwicklungsgerechte Sexualaufklärung zu. Dadurch haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, eine positive und verantwortungsvolle Haltung zu Sexualität zu entwickeln und werden dazu befähigt, über das Thema Sexualität zu sprechen. Wird das Thema hingegen tabuisiert und die Unterstützungsmöglichkeit zur selbstbestimmten Sexualität unterlassen, kann das Risiko von sexualisierten Gewalterfahrungen steigen. Ein sexualpädagogisches Konzept schützt nicht nur die Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen in einer Einrichtung, sondern gibt gleichzeitig auch den Mitarbeitenden Sicherheit im Umgang mit dem Thema.

UBSKM (2020): Schutzkonzepte.

Fegert, J.; Kölsch, M.; König, E.; Harsch, D.; Witte, S.; Hoffmann, U. (2018) : Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen in Institutionen. Für die Leitungspraxis in Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule. Ulm.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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