Unsere Grundhaltung

Unsere Verhaltensleitlinien

(Auszug aus unseren Verhaltensleitlinien)

Fachliche Standards

Qualifikationen

Mitarbeitende der Beratungsstelle bieten nur solche Leistungen an, für die sie eine entsprechende Qualifikation erworben haben und die ins Leistungsbild der Beratungsstelle passen.

Transparenz/ Kooperation

Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle arbeiten entsprechend der fachlich gebotenen Sorgfalt und beachten das Recht der Klient*innen auf umfassende Aufklärung über die Rahmenbedingungen. Sie unterstützen gegebenenfalls bei der Suche nach weiteren Hilfsangeboten.

Beratungsvertrag

Zu Beginn einer Beratung händigen die Mitarbeitenden den Klient*innen den Beratungsvertrag aus und besprechen diesen.

Dokumentation und Datenschutz

Die Dokumentation wird datenschutzkonform aufbewahrt. Die Klient*innen werden darüber informiert.

Grundhaltung

Die Angebote von Zartbitter finden unabhängig des Geschlechts, Alters, der Herkunft, Religion, Weltanschauung, politischen Orientierung, sexuellen Orientierung, sozialen und ökonomischen Status, körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung statt.

Die Angebote können von Seiten der Mitarbeitenden beendet/pausiert werden, wenn getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

Aktualität und Forschung

Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich, sich durch regelmäßige Fortbildungen zum aktuellen Stand der Forschung, der Theoriebildung und der methodisch/praktischen Entwicklung im eigenen Fachgebiet weiter zu entwickeln. Sie suchen dazu regelmäßig den kollegialen Austausch, die kritische Reflexion und den fachlichen Diskurs.

Sie überprüfen die Wirkung der eigenen Arbeit und reflektieren das eigene Erleben und Verhalten in den jeweiligen Arbeitsbereichen in regelmäßiger Supervision oder Intervision.

Datenschutz

Schweigepflicht

Mitarbeitende der Beratungsstelle verpflichten sich – unabhängig von rechtlich geregelten Bestimmungen der einzelnen Berufsgruppen – zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Datenschutzes.

Ausnahmen hiervon liegen vor, wenn es sich um Selbst- oder Fremdgefährdung oder um Kindeswohlgefährdung handelt.

Verpflichtungen gegenüber den Klient*innen

Präventive Haltung

  • Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich dazu, sich in der Beratungsstelle angemessen zu kleiden. Das bedeutet, Kleidung und Schmuck sind politisch neutral zudem nicht rassistisch, sexualisierend oder diskriminierend. Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich, die Kleidung dahingehend zu reflektieren und ggf. zu verändern. Sichtbare religiöse und ideologische Symbole stehen dabei besonders im Fokus.
  • Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich, respektvoll, transparent und sensibel mit den Klient*innen zu kommunizieren.
  • Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich darauf zu achten, dass die Grenzen (eigene und die Grenzen anderer) gewahrt bleiben.
  • Während des Beratungsprozesses reflektieren die Berater*innen, ob die Beratung noch zielführend ist und ggf. weitere Schritte eingeleitet werden müssen.
  • Soziale Kontakte zu Klient*innen außerhalb des beruflichen Settings werden stets vermieden.
  • Beratungsanfragen von persönlich mittelbar oder unmittelbar bekannten Personen sind an Kolleg*innen bzw. an eine andere Einrichtung zu verweisen.
  • Wenn die Möglichkeit besteht, dass sich Berater*innen und Klient*innen im öffentlichen Raum begegnen, muss dies in der Beratung besprochen und eine Abmachung getroffen werden.
  • Die Klient*innen dürfen die Privaträume der Mitarbeitenden nicht betreten. Ebenso betreten die Mitarbeitenden auch nicht die Privaträume der Klient*innen. Den Klient*innen werden keine Familienmitglieder oder Freund*innen vorgestellt.
  • Wenn Überschneidungen von Beruf und Privatleben zwischen Klient*innen und Berater*innen nicht vermieden werden können, die zudem die Beratungsbeziehung beeinträchtigen, muss eine Beendigung der Beratungsbeziehung zwischen diesen beiden Personen in Betracht gezogen werden. Die Entscheidung darüber wird mit der Geschäftsführung getroffen.

Diese Abstinenzverpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Beratung.

Geschenke

Berater*innen dürfen Geschenke von Klient*innen annehmen, sofern diese nicht einen Geldwert von 20 Euro übersteigen. Die Geschenke bleiben in der Beratungsstelle. Abweichendes wird miteinander besprochen.

Äußere Darstellung

Die Beratungsstelle präsentiert sich in den Medien gemäß des Leitbildes. Die Beratungsstelle zeigt sich parteilich gegen sexualisierte Gewalt. Die Beratungsstelle vertritt eine gesellschaftspolitische und fachpolitische Haltung.

Die Räumlichkeiten der Beratungsstelle sollen einladend, hell und freundlich eingerichtet sein. Außerdem bemüht sich die Einrichtung, die Barrierefreiheit immer weiter auszubauen.

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