Psychosoziale Begleitung bei Gerichtsprozessen für Jugendliche Wir helfen dir bei der Entscheidung für oder gegen eine Anzeige. Wir unterstützen dich auch, wenn du schon angezeigt hast. Ein Gerichtsverfahren kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken und kann eine emotionale Belastung sein. Dann ist es gut, wenn du nicht alleine bist, sondern professionelle Unterstützung hast. Prozessbegleitung kann entlastend sein. Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Personen einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Dafür muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Wir beraten dich dazu und bieten diese Form der beigeordneten Prozessbegleitung ebenfalls an. Informationen dazu findest du hier: BMJV Die Prozessbegleitung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Zartbitter ist eine Möglichkeit, dich zu stützen und dir Raum zur Verarbeitung der Erfahrungen während des Gerichtsverfahrens anzubieten. Die Prozessbegleitung kann man in vier Phasen darstellen: 1. Entscheidungsphase Kennenlernen * Vertrauen * Selbstvertrauen Zu Anfang lernen wir uns erstmal kennen. Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil für die weitere Arbeit. Die Beraterin/der Berater kann dich in vielen Lebensbereichen stärken, um dich für das Verfahren zu stabilisieren. Auch kannst du dadurch viel Mut und Selbstvertrauen entwickeln, die dir in dieser Zeit hilfreich sein können. Anzeige – Ja oder Nein? Wenn du sexuellen Missbrauch oder sexuelle Übergriffe erlebt hast oder sie immer noch erleben musst, entschließt du dich vielleicht, den/die Täter*in anzuzeigen. Es ist ratsam und wichtig, sich vor dieser Entscheidung Hilfe und Unterstützung zu holen und auch gut über diesen Schritt nachzudenken. Bei rechtlichen Fragen kooperieren wir mit Rechtsanwält*innen. Rechtsberatung bieten wir nicht an. Strafverfolgung Sexueller Missbrauch ist ein "Offizialdelikt". Das bedeutet, dass die Strafverfolgung ohne Antrag durch den Staat erfolgt und auch gegen den Willen von Betroffenen geschieht. Eine Anzeige, die einmal gestellt worden ist, kann deshalb nicht mehr zurückgezogen werden. Es besteht Ermittlungspflicht für die Strafverfolgungsbehörden. Gerichtsverfahren Häufig findet nach einer Anzeige ein Gerichtsverfahren statt. Da du als Betroffene*r oft als einzige/r Tatzeug*in gehört wirst, kann dies eine hohe psychische Belastung bedeuten. In solch einer Situation kann es für dich gut sein, wenn du nicht alleine bist und dich nicht nur auf dich selbst verlassen musst. 2. Vorbereitungsphase Gerichtssaal anschauen • Prozess besuchen • Ängste abbauen Zur Vorbereitung gehört auch das Kennenlernen und die Erklärung des Ablaufs von Strafverfahren und der Gerichtsverhandlung. Prozessablauf Hierzu hast du bestimmt viele Fragen: Wie sieht der Gerichtssaal aus? Welche Personen sind anwesend? Wer sitzt wo? Muss ich die ganze Zeit im Gerichtssaal sitzen? Darf mich der/die Täter*in auch fragen? Was passiert in den Pausen? Wer darf mitkommen? Kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden? Wer darf Fragen stellen? Begegne ich dem/der Täter*in im Flur? Darf er/sie mit mir reden? Was ist ein Plädoyer? Wann redet der/die Gutachter*in? Wie lange dauert alles? etc. Wir können uns gemeinsam einen Gerichtssaal ansehen oder eine Verhandlung besuchen. Natürlich nur, wenn du das auch möchtest. Wichtig in dieser Phase ist, dass du verstehst, was auf dich zukommt. So kannst du manche Ängste abbauen. Vielleicht stellen sie sich als unbegründet oder doch gar nicht so schlimm heraus. Oder du merkst wie gut es ist, dass du nicht alleine bist. Jemand von uns ist bei dir. Du kannst dich anvertrauen. Du kannst sagen, was dich bedrückt. Du kannst äußern, was dir Angst macht oder dich verunsichert. Gemeinsam können wir nach Wegen suchen, die es dir einfacher machen. Die rechtlichen Fragen werden zusammen mit der/dem jeweiligen Rechtsanwält*in besprochen. Auch dorthin begleiten wir dich. 3. Prozessphase Aussage • Urteilsverkündung • Achtsamkeit Während der Prozesstage begleiten wir dich vor Gericht. Wenn du möchtest und es möglich ist, sitzt die Betreuerin oder der Betreuer auch während der Aussage als "Beistand" mit vor der/dem Richter*in. Dies kann sehr beruhigend sein und zusätzlich einen "Sichtschutz" oder ein "Polster" in Richtung der/des Angeklagten bieten. So bist du vor einem direkten Augenkontakt geschützt. Nach der Aussage kannst du sofort den Raum zu verlassen. Zur Urteilsverkündung kannst du wieder in den Gerichtssaal zurückkehren, wenn du das möchtest. Die Urteilsverkündung und auch das Urteil an sich können noch einmal eine große Anspannung bedeuten. Der achtsame Umgang mit dir ist hier sehr wichtig. An die Frage "wie gehe ich mit dem Urteil um und was ist danach?" schließt sich die letzte Phase der Prozessbegleitung an. 4. Nachbetreuungsphase Fragen • Zweifel • Gefühle Mit dem Prozess und der Urteilsverkündung ist dein innerlicher Prozess meist nicht abgeschlossen. Viele Fragen, Gefühle und die Bewältigung der sexualisierten Gewalterfahrungen sind auch nach dem Urteil noch akut. Deshalb ist die Nachbetreuung aus unserer Sicht unbedingt notwendig, um dich weiterhin zu stützen und dir dabei zu helfen, dass du nicht in "ein tiefes Loch" fällst. Auch bei einer Verurteilung kann es passieren, dass du Zweifel und Schuldgefühle hast. Vielleicht machst du dir Vorwürfe, dass du einen Menschen ins Gefängnis gebracht hast. Vielleicht denkst du, dass du die Familie auseinandergerissen hast. Bei einem Freispruch des/der Angeklagten oder Verhängung einer Bewährungsstrafe zweifelst du vielleicht an dir selbst. In dieser Zeit kannst du bei uns Hilfe und Unterstützung bekommen. DU BIST NICHT ALLEIN. Lesetipp Ich habe Rechte. Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen.